Heilsgewißheit

Heilsgewißheit
   bezeichnet als Begriff der reformatorischen Theologie einen so festen Glauben an die Rechtfertigung, daß dieser Fiduzialglaube sich mit keinem Zweifel am endgültigen Heil desMenschen mehr vereinbaren läßt. Das Konzil von Trient wies eine solche H. zurück, da ein glaubender Christ zwar an dem wirklich von Gott in Jesus Christus gewirkten Heil u. an Gottes allgemeinem Heilswillen nicht zweifeln dürfe, dies aber den Zweifel an der eigenen heilshaften Verfassung noch nicht ausschließe. Hinsichtlich dieser sei ein Christ darauf angewiesen, die ”festeste Hoffnung“ auf Gott zu haben u. gleichzeitig sein endgültiges Schicksal in die souveräne Verfügung Gottes zu stellen. Dies war die traditionelle Lehre bei Thomas von Aquin († 1274), der statt von H. von Hoffnungsgewißheit sprechen wollte. Die kath. Lehre versuchte, der deutlich ausgesprochenen praktischen H. bei Paulus u. zugleich anderen biblischen Aussagen, nach denen ein Mensch sein Heil ”in Furcht u. Zittern“ wirken müsse, gerecht zu werden (Phil 2, 12: 1 Kor 10, 12; Hebr 12, 29). Es handelt sich im Kern um ein Mißverständnis in der Kontroverse des 16. Jh., da auch M. Luther († 1546) nicht auf eigene Sicherheit bauen wollte. Ähnliches gilt vom Disput über Glaube u. Werke oder über das Verdienst .

Neues Theologisches Wörterbuch. . 2012.

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